In der Presse sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patientenverfügung für Wirbel. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Patientenverfügungen überprüfen zu lassen.
Hinweis für unsere Mandanten: Die über uns errichteten Patientenverfügungen hätten nie zu solchen Problemen geführt, da sie in dieser Beziehung vollkommen eindeutig sind. Die Tochter der Betroffenen hätte mit einer von uns erstellten Patientenverfügung problemlos diesen Willen ihrer Mutter umsetzen können.