Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker
- Jahrgang 1956
- Studium in Freiburg und Bonn
- Rechtsanwalt seit 1983
- Fachanwalt für Erbrecht
- Dozent an der Hagen Law School
- Fachbuchautor
- lt. FOCUS-Spezial seit 2013 - aktuell 2022 - einer von 83 Topanwälten für Erbrecht in Deutschland
- Auszeichnungen durch die Wirtschaftszeitungen CAPITAl und Wirtschaftswoche
- Bewertung von RA Jülicher durch Mandanten
Schwerpunkt Erbrecht
Rechtsanwalt Hans-Oskar Jülicher ist einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland und zählt zu den Topanwälten für Erbrecht in Deutschland (Focus 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018). Er ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschuss für den Fachanwalt für Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln.
Er war seit der Gründung im Jahre 2003 bis 2016 im Vorstand des Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten tätig, einem Netzwerk von Fachanwälten für Erbrecht, die ihr besonderes Augenmerk - teilweise ausschließlich - dem Erbrecht widmen. Durch den regen Austausch dieser Anwälte über aktuelle Fragen und Fälle des Erbrechts stehen auch die jeweiligen Spezialkenntnisse des einzelnen Kollegen zu den Sondergebieten des Erbrechts allen beteiligten Anwälten - unter ihnen eben Rechtsanwalt Jülicher - und damit auch den jeweiligen Mandanten zur Verfügung.
Herr Jülicher vertritt Mandanten bundesweit, insbesondere natürlich aus dem näheren Umkreis von Heinsberg wie Aachen, Alsdorf, Bergheim, Düren, Erkelenz, Geilenkirchen, Herzogenrath, Hückelhoven, Jüchen, Jülich, Linnich, Mönchengladbach, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg, Würselen und vielen anderen mehr.
Berufspolitisches Engagement
Anwaltsrichter
Seit 2001 ist Herr Jülicher Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln, seit September 2013 als Vorsitzender der IV. Kammer.
Die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit unterliegt den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Hierin ist der Verhaltenskodex oder auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte niedergelegt.
Das Anwaltsgericht ist die erste Instanz der berufsständischen Gerichtsbarkeit der Anwaltschaft und entscheidet bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. In den Verfahren vor dem Anwaltsgericht werden Verletzungen dieser Berufsregeln geahndet. Auch außerhalb des Berufs begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können zusätzlich durch das Anwaltsgericht geahndet werden. Dies kann sogar soweit gehen, dass einem Anwalt die weitere Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit untersagt wird.
Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV für den OLG-Bezirk Köln
Seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im deutschen Anwaltsverein im Jahre 2005 ist Herr Jülicher Regionalbeauftragter dieser Arbeitsgemeinschaft für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Er koordiniert Fortbildungsveranstaltungen und den fachlichen Austausch unter den Kollegen über erbrechtliche Fragen.
Vertrauensanwalt der Heinsberger Rechtsanwälte im Aachener Anwaltverein
Seit vielen Jahren ist Herr Rechtsanwalt Jülicher als Vertrauensanwalt der Rechtsanwälte im Aachener Anwaltverein für den Amtsgerichtsbezirk Heinsberg Mitglied im Vorstand des Aachener Anwaltvereins. Er vertritt die Interessen der Heinsberger Kollegen im Aachener Anwaltverein und ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten oder Problemen unter den Kollegen.
Testamentsvollstreckung
Neben der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen zum Erbrecht hat Herr Rechtsanwalt Jülicher auch erfolgreich am Testamentsvollstreckerlehrgang der DVEV teilgenommen und hat schon eine Vielzahl von Testamentsvollstreckungen durchgeführt bzw. führt sie durch.