09.03.2015
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Höfeordnung "schlägt" Testament
Weitere Infos zu dieser Rechtsprechung:
Bei einem Wirtschaftswert von mindestens 10.000,00 € ist die landwirtschaftliche Besitzung Hof im Sinne der Höfeordnung, auch wenn kein Hofvermerk eingetragen ist. Die Höfeeigenschaft entsteht also kraft Gesetzes. Bei einer landwirtschaftlichen Besitzung von weniger als 10.000,00 €, aber mindestens 5.000,00 €, entsteht ein Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn
- der Eigentümer erklärt, dass die Besitzung Hof sein soll und
- die Eintragung des Hofvermerkes im Grundbuch erfolgt.
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