Verkehrsrecht
Unfallschadenregulierung und Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen im Straßenverkehr
Durch die Reform des Schadensersatzrechts zum 1.8.2002 hat sich im Schadensrecht und damit in der Unfallabwicklung einiges - leider zum Nachteil des Geschädigten - geändert. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie heute nur noch unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden ersetzt.
Wussten Sie, dass die Kosten für die Einschaltung eines Anwaltes im Zusammenhang mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls zum Schaden gehören, der von der gegnerischen Versicherung zu regulieren ist? Ohne anwaltliche Unterstützung steht man heute bei der Regulierung eines Verkehrsunfall schnell auf der Verliererseite.
Problematisch ist z.B. im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens die Frage, ob und bis zu welcher Grenze nicht doch das Fahrzeug repariert werden kann sowie u.U. die sog. Restwertveräußerung. Muss ein höheres Restwertangebot der Versicherung akzeptiert werden? Auch das Thema Leihwagen kann zu Problemen führen. Was ist bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu beachten oder ist nicht die Inanspruchnahme des Nutzungsausfalls für Sie günstiger?
Ebenso vertreten wir in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren und Verkehrsstrafsachen.
Das Gebiet Verkehrsrecht bearbeitet Herr Rechtsanwalt Jülicher, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.