Online-Scheidung
Was Sie wissen sollten
Nach deutschem Recht kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Der Begriff der sogenannten „Online-Scheidung“ ist daher irreführend; eine „Online-Scheidung“ gibt es nicht.
Der Untersuchungsgrundsatz im Scheidungsrecht verpflichtet das Familiengericht grundsätzlich zur persönlichen Anhörung beider Ehegatten, von der nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden kann.
Beide Ehegatten müssen in der mündlichen Verhandlung persönlich anwesend sein, damit der Richter sie zu den Scheidungsvoraussetzungen anhören kann.
Zur Erleichterung und Beschleunigung des Austauschs der in einem Scheidungsverfahren erforderlichen Informationen kann zwischen Mandant und Anwalt die Kommunikation „online“ – also per e-mail - erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Der Vorteil des persönlichen Kontakts ist jedoch nicht zu unterschätzen, da in einem persönlichen Gespräch oft erst Fragen entstehen oder Problempunkte erkannt werden.
Es ist daher dringend zu empfehlen, zumindest zu Beginn der Mandatsübernahme ein ausführliches persönliches Gespräch zu führen. Im weiteren Verlauf kann dann, zumindest im Falle einer einvernehmlichen Scheidung, die Kommunikation telefonisch oder auf schriftlichem Wege und damit auch per e-mail - also quasi „online“ - erfolgen.