Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

Telefon: 02452 976090

Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Abkömmlinge

Abkömmlinge sind die direkten Nachkommen einer Person. Nachkommen sind also die Kinder (egal ob ehelich oder nichtehelich), Enkel, Urenkel, Ururenkel und natürlich auch Adoptivkinder. Einem Abkömmling steht ein gesetzliches Erbrecht und bei Enterbung ein Pflichtteilsrecht zu. Das gilt aber nur, wenn der Erblasser keinen Abkömmling (z.B. Sohn des Erblassers) hat, der ihm näher verwandt ist (z.B. Sohn des Erblassers). Ein Enkel hat also keinen Pflichtteilsanspruch, wenn sein Vater (also der Sohn der Erblassers) im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch lebt. Ist der Sohn verstorben tritt der Enkel des Erblassers an die Stelle des Sohnes. Dann ist der Enkel erb- und/oder pflichtteilsberechtigt.

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