Hans-Oskar Jülicher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter Buchprüfer

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Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heinsberg
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Abwicklungsvollstreckung

Die Abwicklungsvollstreckung ist eine Art der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker muss die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausführen. Das muss er als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker nur die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers vorzunehmen. Er hat die bestsehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen und die Teilung des NAchlass nach den Vorgaben des Erblassers vorzunehmen. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Anweisungen des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.

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