Hans-Oskar JülicherRechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter BuchprüferTelefon: 02452 976090
Auch Beerdigungskaffe, Trauerkaffee oder Leichenschmaus genannt. Die Kosten hierfür gehören zu den Bestattungskosten und sind damit Nachlassverbindlichkeiten.