Nachlassgericht
Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es - Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung) - ein Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen - auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen - unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen - die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen - falls erforderlich den Nachlass zu sichern (z.B. durch Einrichtung einer Nachlasspflegschaft) - Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen - unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht, den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, Streit unter den Erben zu schlichten. Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.