Hans-Oskar JülicherRechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker, vereidigter BuchprüferTelefon: 02452 976090
Das Quotenvermächtnis ist ein Geldvermächtnis, dessen Höhe sich nach dem Wert eines Bruchteils des Nachlasses (Nachlassquote) bestimmt.